Accessibility Tools

Wir freuen uns auf Sie!

Barrierefreiheitserklärung

Der Museumsverein Pinkafeld ist bemüht, die Website www.museumpinkafeld.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 in der geltenden Fassung, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.museumpinkafeld.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der nachstehend angeführten Ausnahmen teilweise konform mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Facebook-Feed, YouTube-Videos, Google Maps) liegen nicht in unserem Einflussbereich und entsprechen möglicherweise nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen.
  • Einzelne als PDF bereitgestellte Dokumente sind unter Umständen nicht vollständig barrierefrei.
  • Bei einzelnen Bildern können Alternativtexte fehlen oder unvollständig sein.

Wir arbeiten laufend daran, diese Einschränkungen zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des 4a. Hauptstücks des Bgld. ADG und der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche durch eine von uns durchgeführte Selbstbewertung erfolgte.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten bei der Nutzung dieser Website Einschränkungen auftreten oder Sie auf Probleme stoßen, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder wenn Sie andere Mängel in Bezug auf die Erfüllung der Barrierefreiheitskriterien feststellen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an office@museumpinkafeld.at mitzuteilen. Wir ersuchen Sie um eine Beschreibung des Problems und um Bekanntgabe der URL der betroffenen Seite.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit unserer Inhalte für alle Menschen zu verbessern. Dabei ist uns jedes Feedback eine wertvolle Hilfe.

Rechtsdurchsetzung

§ 35 des Barrierefreiheitsgesetzes normiert Schutzrechte für Verbraucher und Verbraucherinnen.

  1. Verbraucher und Verbraucherinnen haben das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu wenden, um auf mögliche Übertretungen gegen dieses Bundesgesetz hinzuweisen.
  2. Das Recht nach Abs. 1 kommt auch dem Verein für Konsumenteninformation, dem Österreichischen Behindertenrat, der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich zu.
  3. Das Sozialministeriumservice hat den Hinweis zu prüfen und den Verbraucher oder die Verbraucherin gemäß Abs. 1 oder die Organisation gemäß Abs. 2 innerhalb von acht Wochen schriftlich, in einem barrierefreien Format, zu informieren, ob ein Verfahren gemäß dem 6. Abschnitt dieses Bundesgesetzes durchgeführt wird oder von einem Verfahren abgesehen wird. Wird kein Verfahren eingeleitet, sind in dem Informationsschreiben die Gründe dafür anzugeben.
  4. Bei Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz 2018 sowie gemäß Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 sind die in den Punkten 1 bis 3 genannten Bestimmungen nicht anzuwenden.

Kontaktstelle Sozialministeriumservice gemäß § 35 BaFG für das Burgenland

Adresse: Neusiedler Straße 46, 7000 Eisenstadt
Tel.: +43 2682 64046
Fax: 05 99 88-7412
E-Mail: post.burgenland@sozialministeriumservice.at

 

Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2026 erstellt und zuletzt am 30. Juni 2026 überprüft.